3,5 Millionen Euro Sozialpakt für den Kreis Mettmann und 334.336 Euro für Wuppertal

Foto: Dominic Heidl

Die Entlastungspakete des Bundes haben in den vergangenen Monaten vielfältige Entlastungen geschaffen. Bei der Unterstützung der sozialen Infrastruktur bestand aber eine Lücke, die das Land NRW jetzt schließt. Dazu erklärt Ina Besche-Krastl, Landtagsabgeordnete aus Mettmann:

„Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat in unserem Land auch eine soziale Krise ausgelöst. Steigende Energie- und Lebensmittelkosten belasten von Armut betroffene Menschen besonders. Auch die vielfältige soziale Infrastruktur wie Beratungsstellen, Sozialkaufhäuser oder Wärme-/Kältebusse leidet unter den gestiegenen Kosten und damit verbundenen eingeschränkten Angeboten. Mit dem
„Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land NordrheinWestfalen jetzt dem Kreis Mettmann insgesamt 3.589.763 € zur Verfügung, um wichtige Beratungs- und Hilfsangebote in der Krise abzusichern.
Dabei erhält der Kreis Mettmann 727.232 € und die kreisangehörigen Städte im Einzelnen folgende Summen: Erkrath 316.008 €, Haan 143.325 €, Heiligenhaus 176.022 €, Hilden
267.246 €, Langenfeld 229.068 €, Mettmann 196.560 €, Monheim 347.697 €,
Ratingen 503.748 €, Velbert 577.206 €, Wülfrath 105.651 €.

Die Stadt Wuppertal erhält 334.336 €. 

Die schwarz-grüne Landesregierung ermöglicht den Kommunen so auch,Einzelfallhilfen für Bürgerinnen und Bürger zu finanzieren. Mit den StärkungspaktMitteln können Menschen zum Beispiel bei drohendem Wohnungsverlust oder Energiesperren unterstützt werden. Nur ein starkes soziales Netz trägt uns durch diese unsichere Zeit, das Land NRW leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Die Kommunen können die finanziellen Mittel in eigener Zuständigkeit verwenden.“

Hintergrund: Die Mittel des „Stärkungspakts NRW – gemeinsam gegen Armut“ werden über eine Billigkeitsrichtlinie an die Kommunen ausgezahlt und können ganz oder teilweise an die Einrichtungen weitergeleitet werden. Für das Land NRW stehen hierfür rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Besonders von Armut betroffene Kommunen werden besonders unterstützt: Die Verteilung der Mittel orientiert sich an der absoluten Anzahl der Mindestsicherungsbeziehenden je Kommune.